Künstliche Intelligenz in der Wirtschaftsprüfer-Praxis
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Bildquelle: Miha Creative (AdobeStock)
10/09/2024
| Big Data, KI & Analytics
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| Prüfung
Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt in der Wirtschaftsprüfer-Praxis zunehmend an Bedeutung. Mit der Einführung leistungsfähiger KI-Modelle wie ChatGPT oder Microsoft Copilot eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten zur Optimierung von Prüfungsprozessen. Doch der Einsatz von KI birgt nicht nur Chancen, sondern auch rechtliche Herausforderungen, die es zu beachten gilt. In einem Beitrag für die WPg untersuchen RA Dr. Christian Lenz und RA Joshua Kniesburges die Einsatzmöglichkeiten von KI in der Wirtschaftsprüfungspraxis.
Die Aufgabe von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern beim Einsatz von KI besteht darin, einerseits die Mandantendaten entsprechend den Vorgaben des Berufsrechts, der DSGVO etc. zu schützen, andererseits die Qualität der Ergebnisse von KI-Anwendungen zu sichern. Für die Wirtschaftsprüfer-Praxis bietet es sich daher an, zum Umgang mit KI eine interne Guideline zu erarbeiten, Mitarbeiter zu schulen und für jede einzelne KI-Anwendung Freigabeverfahren einzurichten (Datenschutzbeauftragter, Compliance-Officer, Informationssicherheitsbeauftragter).
Dieser Blogbeitrag wird in Kooperation mit der Fachzeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine redaktionell stark gekürzte Fassung. Den vollständigen Artikel lesen Sie in der WPg 15-16/2024, S. 833. Die Rubrik „IT and more“ behandelt in der WPg monatlich aktuelle Themen zur Digitalisierung in der Wirtschaft.
Mehr zum Thema auf SOLON X: „Prüfung von künstlicher Intelligenz – Der Weg zur Verlässlichkeit“. Die Plattform SOLON X informiert über maßgeschneiderte Tools und Services für die Wirtschaftsprüfung.
KI-Anwendungsfälle bei Büroarbeiten
KI-Use Cases im Prüfungsprozess
Noch interessanter für die Wirtschaftsprüfung ist die Unterstützung bei der Prüfungsplanung und -durchführung, bei Risikoanalysen oder auch bei der Berichterstellung. KI-Modelle können große und unstrukturierte Datensätze auswerten und relevante Erkenntnisse für die Prüfung liefern. KI kann potenzielle Risiken finden. Perspektivisch können Prüfungshandlungen vermutlich (teil-)automatisiert werden, beispielsweise die Bewertung von Bilanzpositionen, die Kontrollprüfung, die Finanzberichtsprüfung und die Bewertung von Schätzungen. KI kann die Prüfungsdokumentation und -berichterstattung optimieren, indem sie die Prüfungsnachweise und -ergebnisse aufbereitet und darstellt. Zum Beispiel kann sie Prüfungspapiere, -feststellungen und -berichte erstellen. Außerdem kann sie bei Qualitätskontrollen und der Kommunikation mit Mandanten und Aufsichtsbehörden unterstützen.
Zur Bedeutung von Automatisierung und künstlicher Intelligenz in der Wirtschaftsprüfung lesen Sie auch den Blogbeitrag von Anna Odenthal.
Berufsrecht
Datenschutz
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf nach der DSGVO einer rechtlichen Grundlage, wobei die Einwilligung der betroffenen Person in vielen Fällen erforderlich ist. Kanzleien arbeiten oft mit allgemeinen Einwilligungen ihrer Mandanten. Datenschutzrechtlich handelt es sich dabei allerdings nicht um eine Einwilligung aller relevanten betroffenen natürlichen Personen, sondern um die eines Unternehmens.
Urheberrecht
Problematisch ist, dass die KI sich urheberrechtlicher Werke bedienen kann, diese verändert und daraus einen neuen Inhalt generiert. Noch bedenklicher wird es, wenn der Anbieter der KI die Inhalte zum Training des Modells weiterverwendet. Da amtliche Werke vom Urheberschutz ausgenommen sind, kann mit Gesetzen, Verwaltungsvorschriften sowie gerichtlichen Entscheidungen KI-basiert gut gearbeitet werden.
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